Kompetenzen

Das können Sie von mir erwarten:

Ich berate und vertrete Unternehmen und private Mandanten als Ihr Partner im:

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Baurecht und Werkvertragsrecht

Als Anwalt in Sachen Bau verfüge ich über das Know-How und langjährige Erfahrung in den verschiedenen Rechtsgrundlagen in diesem Gebiet.

Ich biete Ihnen kompetente Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung  von Bauvorhaben. Dabei ist es von enormer Bedeutung, die Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie die Gestaltung von Bauverträgen immer mit einzuschließen. Das neue Bauvertragsrecht mit seinen vielfältigen Änderungen gilt es dabei umzusetzen.

Die Durchsetzung von Ansprüchen der Handwerker, Bauunternehmen, Bauträger, Architekten und Ingenieuren, Bauherrn und Wohnungseigentümer sowie deren Abwehr ist bei mir in kompetenten Händen.

Wie ein Architekt oder Ingenieur aus juristischer Sicht haftet, erfahren Sie bei mir genau wie die gesetzlich festgelegte Höhe der Honorare. Zu meinem Leistungsspektrum gehört auch der Anlagenbauvertrag.

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Grundstücks- und Immobilienrecht

Häufig geht es hier um Streitigkeiten bezüglich eines Immobilienkaufs, Grenzabstand, Nutzungsrecht oder Mängel. Durch eine sorgfältige Prüfung und Vertragsgestaltung im Vorfeld können kostspielige Streitigkeiten oft vermieden werden.

Ich unterstütze Sie ebenfalls in Angelegenheiten wie Nießbrauch, Altlasten und Maklervertrag.

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Für Vermieter und Mieter prüfe ich die Gegebenheiten für die jeweiligen Ansprüche wie z. B. auf vollständige Mietzahlung oder Minderung und setze diese bei Bedarf vor Gericht durch. Auch bei Belangen wie Kaution, Betriebskosten und Renovierungspflicht, rechtlichen Fragen von Wohnungseigentum und Hausverwaltung bin ich Ihr Ansprechpartner.

Im gewerblichen Bereich stehe ich Ihnen bei der Gestaltung und Durchführung von Pachtverträgen, Contracting oder Gewerbemietverträgen zur Verfügung.

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Allg. Vertragsrecht

Der Inhalt von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Laien oft nicht verständlich und deshalb fasse ich die Rechte und Pflichten für Sie zusammen und unterstütze Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

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Kaufrecht

Wenn bei einem Kauf ein Mangel vorliegt, haben Sie Anspruch auf verschiedene Rechte. Diese können Nachbesserung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen sein.

Ich setze mich gründlich mit dem Fall auseinander, bewerte ihn rechtlich und erarbeite gemeinsam mit Ihnen einen Lösungsansatz, der Ihre Interessen berücksichtigt.

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Gründung eines Unternehmens, und deren Gestaltung als Personen- oder Kapitalgesellschaft, erfordert ein hohes Maß an Rechtswissen.

In solchen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Gerne betreue ich Sie bei der Abfassung von Gesellschaftsverträgen.